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VGH Bayern, 26.07.2006 - 1 CE 06.1937 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VG Ansbach, 12.11.2009 - AN 5 K 09.00921
Zumutbarkeit von Lärmimmissionen beim Rockfestival "..."; seltenes Ereignis; …
Ob diese Betroffenheit das Maß der Erheblichkeit im Sinne von Art. 19 Abs. 4 LStVG überschreitet, ist anhand der Begriffsbestimmungen und Grundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu ermitteln (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, Az. 1 CE 06.1937).Hier ist zu berücksichtigen, dass die technischen Regelwerke gerade bei dem hier vorliegenden Sachverhalt eines Rockkonzerts mit bundesweiter, wenn nicht internationaler Bedeutung nicht gleichsam schematisch anzuwenden sind, sondern der Gesamtzusammenhang unter Berücksichtigung der sozialen Adäquanz der Veranstaltung zu sehen ist (vgl. hierzu bereits BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, Az. 1 CE 06.1937).
- VG Würzburg, 23.04.2015 - W 4 K 14.338 Neben dieser gravierenden oder qualifizierten Rechtsverletzung des Nachbarn ist des Weiteren Voraussetzung für eine Ermessensreduzierung auf Null, dass die Behörde über kein anderes Mittel verfügt, um die Beeinträchtigung zu beseitigen (BayVGH, B.v. 26.7.2006, 1 CE 06.1937 - juris Rn. 24).
Von der baurechtlichen Relevanz einer Nutzung ist dann auszugehen, wenn sie die erforderliche Dauer und Intensität aufweist, um bauplanungs- und bauordnungsrechtlich relevante Belange in ausreichendem Maße zu berühren (BayVGH, B.v. 26.7.2006, 1 CE 06.1937 - juris Rn. 21).
- VG Regensburg, 23.12.2022 - RO 7 S 22.2601
Kein Baustopp für Rodinger Flussbühne
Gleichwohl kann für die gerichtliche Beurteilung zur Zumutbarkeit von Freizeitlärm die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937 - juris; B.v. 12.5.2004 - NVwZ 2005, 719).
- VG Bayreuth, 15.12.2017 - B 1 K 16.491
Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung
Auf Grund der Üblichkeit, der kulturellen Bedeutung und des hohen Stellenwerts der Veranstaltung für viele Bewohner der Stadt werden die mit einem solchen Kulturfest verbundenen Störungen von verständigen Durchschnittsmenschen in der Regel in höherem Maß akzeptiert als andere Immissionen (vgl. zum Ganzen VG Augsburg, B.v. 22.7.2013 - Au 1 S 13.1011; BayVGH, B.v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937; OVG NRW, B.v. 25.5.2015 - 4 B 581/16; VG Ansbach, B.v. 24.6.2015 - AN 4 S 15.00928; VGH Hessen, B.v. 28.8.2015 - 9 B 1586/15; VG Würzburg, B.v. 30.5.2016 - W 5 E 16.483 m.w.N.). - VG Würzburg, 30.05.2016 - W 5 E 16.483
Antrag auf einstweilige Anordnung: Anspruch auf Lärmschutzauflagen für Festspiele
Bei der gerichtlichen Beurteilung der Zumutbarkeit von Lichtimmissionen im Rahmen des Gebots der Rücksichtnahme kann die LAI-Freizeitlärm-Richtlinie aber als sachverständige Beurteilungshilfe, als Orientierungshilfe herangezogen werden (vgl. BayVGH, B. v. 26.7.2006 - 1 CE 06.1937 - juris; B. v. 12.5.2004 - NVwZ 2005, 719). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2009 - 3 M 154/09
Unterlassungsanspruch gegen Gemeinde bezüglich der Errichtung und des Betriebes …
Für die Frage, ob die Lärmbeeinträchtigung für die Nachbarn zumutbar ist, sind deshalb auch wertende Gesichtspunkte, wie etwa der kulturellen Belebung der Seebades einzubeziehen (vgl. VGH München, B. v. 26.07.2006 - 1 CE 06.1937 - zit. nach juris). - VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 4 K 08.01001
Nachbarklage gegen Lärmbeeinträchtigungen durch Musikaufführungen in einem …
In beiden Fällen wird für die Ermittlung, ob ein Nachbar erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen bzw. schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt ist, auf die Begriffsbestimmungen und Grundsätze des Bundesimmissionsschutzgesetzes zurückgegriffen (vgl. hinsichtlich des GastG BVerwG, Urteil vom 7.5.1996, Az. 1 C 10/95; Juris; hinsichtlich des LStVG vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.7.2006, Az. 1 CE 06.1937; Juris). - VG Augsburg, 23.01.2008 - Au 5 K 06.1050
Nachbarklage auf bauaufsichtliches Einschreiten (Nutzungsuntersagung); Nutzung …
Anders als zum Beispiel die Errichtung einer Freischankfläche weist das jeweils nur kurzzeitige Aufstellen von Festzelten nicht die erforderliche Dauer auf, um bauplanungs- oder bauordnungsrechtlich relevante Belange in hinreichendem Maße zu berühren (BayVGH vom 26.7.2006 Az. 1 CE 06.1937). - VG Weimar, 10.12.2010 - 1 E 1472/10
Nutzungsuntersagung
Denn solche Gefahren würden keine baurechtlich relevante Nutzungsänderung in Abweichung von der erteilten Baugenehmigung darstellen (vgl. hierzu Bayerische VGH, Beschluss vom 26.07.2006 - 1 CE 06.1937 - zitiert nach [...]), da bauplanungs- oder bauordnungsrechtlich relevante Belange nicht in hinreichendem Maße berührt wären.